Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Novia Media
Novia Media
Venloerstraße 75
41462, Neuss
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Agenturleistungen zwischen Novia Media (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden.
- Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Die Agentur darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Daten, Texte, Bilder und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Kunde garantiert, dass die von ihm gelieferten Materialien frei von Rechten Dritter (z. B. Urheber- oder Markenrechte) sind und geltendem Recht entsprechen. Die Agentur führt keine rechtliche Prüfung (z. B. auf Wettbewerbs- oder Markenverstöße) durch.
- Verzögert sich ein Projekt durch fehlende Mitwirkung des Kunden, haftet die Agentur nicht für diese Verzögerung. Daraus resultierender Mehraufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- Die Agentur ist berechtigt, KI-Tools zur Erstellung von Text-, Bild- oder Videoinhalten unterstützend einzusetzen.
- Die generierten Inhalte werden vor Auslieferung durch eine natürliche Person geprüft. Eine explizite Kennzeichnung von KI-Inhalten erfolgt nur, sofern dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 4 Content-Erstellung (Design, Text, Print)
- Grundlage für Kreationsleistungen (Design, Copywriting, Printprodukte) ist das vom Kunden freigegebene Angebot.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind im Angebot zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand gesondert abgerechnet.
- Die Agentur liefert fertige Arbeitsergebnisse in gängigen Formaten (z. B. PDF, JPG, PNG). Ein Anspruch auf die Herausgabe offener Projektdateien (z. B. InDesign, Photoshop) besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Bei der Vermittlung von Druckaufträgen an externe Druckereien kommt der Vertrag über den Druck direkt zwischen dem Kunden und der Druckerei zustande. Die Agentur haftet nicht für die Mängelfreiheit des Druck-Ergebnisses.
§ 5 Marketing & Werbeanzeigen
- Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Konzeption und Schaltung von Werbeanzeigen (Social Media, Suchmaschinen).
- Die Agentur schuldet eine professionelle Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. garantierte Verkaufszahlen oder Leads).
- Das Budget für die Ausspielung kostenpflichtiger Werbeanzeigen (Ad-Spend) trägt stets der Kunde.
§ 6 Live-Marketing & Events
- Wird ein Event- oder Live-Marketing-Auftrag durch den Kunden storniert, fallen gestaffelte Ausfallhonorare an (zzgl. bereits verbindlich gebuchter Fremdkosten):
- Absage 60 bis 31 Tage vor Beginn: 50 % des Honorars
- Absage 30 bis 15 Tage vor Beginn: 75 % des Honorars
- Absage < 14 Tage vor Beginn: 100 % des Honorars
- Für die Einholung behördlicher Genehmigungen, GEMA-Anmeldungen und die Einhaltung örtlicher Vorschriften ist der Kunde verantwortlich.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote) wird die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Die Parteien bemühen sich um einen Ersatztermin.
§ 8 Abnahme und Gewährleistung
- Bei Werkleistungen fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen oder verweigert er die Abnahme ohne Nennung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme.
§ 9 Nutzungsrechte und Eigenwerbung
- Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten. (Ausnahme: Bei Logos erhält der Kunde ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, exklusives Nutzungsrecht).
- Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten sowie den Namen des Kunden in angemessener Weise als Referenz für die Eigenwerbung (z. B. auf der Website oder im Portfolio) zu nutzen.
§ 10 Haftung und Freistellung
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen rechtswidriger Inhalte, die der Kunde bereitgestellt hat, gegen die Agentur geltend gemacht werden.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen und betrieblichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages zeitlich unbegrenzt fort.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Novia Media: Venloerstraße 75, 41462, Neuss.
- Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen mit angemessener Frist zu ändern. Bestandskunden werden per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als akzeptiert.
